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Informationen zu Bologna/ECTS

Die Erklärung von Bologna

Seit den 90er-Jahren zielen internationale und namentlich europäische Reformen darauf ab, die Mobilität der Studierenden und die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsstätten nachhaltig zu verbessern. Die Schweiz hat sich am 19. Juni 1999 am europäischen Bildungsministertreffen von Bologna mit 29 andern europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna–Deklaration umzusetzen. An drei Nachfolgekonferenzen (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005) haben die Bildungsminister die geplanten Hochschulreformen weiter konkretisiert.

Übergreifende Ziele – Transparenz und Vergleichbarkeit im Interesse der europaweiten Mobilität – bestimmen die Mehrzahl der Reformen: die Studienprogramme werden modernisiert, ein zweistufiges Studiensystem und ein transparentes Leistungspunktesystem werden eingeführt, um die gegenseitige Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erleichtern.

 

Koordinierte Einführung in der Schweiz

Die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den universitären Hochschulen der Schweiz liegt seit 1999 bei der CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten). Mit einer zeitlichen Verzögerung haben auch die Fachhochschulen die Einführung in Angriff genommen. Federführend für die Projektorganisation an den Fachhochschulen ist die Konferenz der Fachhochschulen (KFH). Im Dezember 2002 hat der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Umsetzungsrichtlinien für die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen erlassen und damit die Einführung des zweistufigen Studiensystems verabschiedet.

Vorgesehen ist eine koordinierte Umsetzung ab Mitte 2005 mit der geplanten Inkraftsetzung des teilrevidierten Fachhochschulgesetzes. Im Zentrum steht das zweistufige Studiensystem: als Erstabschluss der Bachelor, als Zweitabschluss der Master. Zudem sollen die Studienleistungen nach dem europaweit geltenden Kreditpunktesystem (ECTS) angerechnet werden. Mit den Neuerungen soll die Konkurrenzfähigkeit der Ausbildungsstätten erhöht und den Studierenden der Erwerb national und international anerkannter Berufsqualifikationen ermöglicht werden.

Um die Qualität des Ausbildungsangebots zu sichern, wird der Bologna-Prozess von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) eng begleitet: Sie hat zu diesem Zweck 2004 eine «Konzeptevaluation der Bachelor-Studiengänge» in Auftrag gegeben. Diese überprüft, ob die Bachelor-Konzepte der Fachhochschulen den gestellten Anforderungen genügen.

 

Bachelor und Master

Bachelor-Studiengänge sind gemäss Entwurf zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in der Regel berufsqualifizierend und lösen das bisherige Fachhochschuldiplom ab. Sie führen frühestens nach einer Studienleistung von 3 Jahren zum Abschluss. Die ersten Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen sind im Wintersemester 2005 gestartet.

Master-Studiengänge vermitteln zusätzliches vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie können frühestens nach einer Studienleistung von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Master-Stufe setzt ein Bachelor-Diplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die stark interdisziplinäre Ausgestaltung der zweiten Ausbildungsstufe und die Vernetzung mit anderen Kompetenzträgern werden zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den ETH und den Universitäten führen. Master-Studiengänge werden an den Fachhochschulen seit 2008 angeboten.

 

ECTS

ECTS ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Ein Studienjahr wird mit 60 ECTS-Kreditpunkten veranschlagt (1800 Arbeitsstunden). Für einen Bachelor-Abschluss werden 180 ECTS-Kreditpunkte verlangt, für einen Master-Abschluss 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkte.

 

Weiterführende Informationen zu Bologna/ECTS finden Sie hier.