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Studienstruktur

Der Weiterbildungsmaster in Business Law umfasst 60 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Er ist modular aufgebaut und besteht aus vier CAS (Certificate of Advanced Studies) mit jeweils 15 ECTS-Credits, die unabhängig vom MAS abgeschlossen werden können. Jedes CAS konzentriert sich auf einen spezifischen Themenkreis des Wirtschaftsrechts, wobei die Studierenden im dritten Semester aus zwei CAS wählen können. Das Studium dauert vier Semester inklusive Master-Thesis.

MAS in Business Law
1.Sem.
(Vertrags- und Handelsrecht / 15 ECTS)
2.Sem.
(Arbeitsrecht und Leadership / 15 ECTS)
3.Sem.
4.Sem.
Pflichtmodul Negotiation & Master-Thesis (15 ECTS)


Einzelmodule als wertvolle Zusatzqualifikation

Sie haben einen EMBA-, MBA-, MAS-Titel oder weisen eine adäquate Qualifizierung auf und möchten sich in bestimmten Rechtsgebieten fachlich weiterbilden? Sie haben die Möglichkeit, auch einzelne Module zu besuchen. Bitte nehmen Sie für die individuelle Beratung mit uns Kontakt auf.

Ausbildungsziele, Berufs- und Tätigkeitsfelder

Die Weiterbildung „Master of Advanced Studies (MAS) in Business Law“ vermittelt den Studierenden vertiefte Kenntnisse wichtiger Rechtsbereiche des Wirtschaftsrechts, die sie optimal in ihrem Berufsalltag einsetzen können. Sie lernen, praxisorientiert auch komplexere Rechtsprobleme und Fallstudien zu lösen und sind daher in der Lage, ihrem Unternehmen einen echten Mehrwert zu bringen. Die Ausbildung wird ergänzt durch die beiden Module Leadership und Negotiation, die im Rechtsalltag unverzichtbare Schlüsselkompetenzen darstellen.

Der Weiterbildungsmaster richtet sich in erster Linie an Absolventen eines nicht-juristischen Hochschulstudiums, die zukünftig eine Entscheider-Rolle in einem Unternehmen übernehmen. Zum Zielpublikum gehören insbesondere Führungskräfte (u.a. Geschäftsführer, GL-Mitglieder, Linienmanager) nationaler/internationaler Unternehmen und KMU, Personalverantwortliche (HR-Management), Treuhänder und Revisoren, Steuer- und Unternehmensberater sowie Verantwortliche aus dem Finanzdienstleistungssektor (Banken, Versicherungen, Compliance) und aus der öffentlichen Verwaltung.
 

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